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Ratgeber 05.04.2026 · 6 Min. Lesezeit

Haushaltsauflösung nach Pflegeheim-Einzug: Was zu beachten ist

Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, wird die bisherige Wohnung oft aufgegeben. Das ist emotional schwierig – und gleichzeitig ein bürokratisches Mammutprojekt. Hier ist, was Sie wissen müssen.


Besonderheit: Der Bewohner lebt noch

Im Gegensatz zur Auflösung nach einem Todesfall lebt die Person noch und hat eigene Wünsche. Beziehen Sie sie so weit wie möglich ein: Was soll ins Pflegeheim mitgenommen werden? Was hat sentimentalen Wert? Vertraute Gegenstände geben Geborgenheit im neuen Zuhause.

Was darf mitgenommen werden?

Die meisten Pflegeheime erlauben persönliche Gegenstände: eigene Möbelstücke (wenn Platz vorhanden), Fotos, Dekoration, vertraute Textilien. Fragen Sie vorher konkret nach den Regeln des Heims.

Vollmacht: Wer handelt für wen?

Wenn der Angehörige nicht mehr geschäftsfähig ist, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Betreuung. Ohne diese dürfen Sie nicht über seine Wohnung entscheiden. Das Betreuungsgericht am Wohnort ist zuständig.

Pflegekosten und der Haushalt

Pflegeheimplätze kosten 2.000–4.500 € pro Monat. Wenn das Einkommen nicht reicht, prüft das Sozialamt das Vermögen – auch den Hausrat. Wertgegenstände dürfen nicht kurz vor dem Pflegeheimeinzug "weggegeben" werden, um das Vermögen zu verringern. Das kann als Unterhaltspflichtverletzung gewertet werden.

Häufige Fragen

Muss die Pflegeheim-Wohnung sofort aufgelöst werden?

Nein. Solange der Mietvertrag bezahlt wird, läuft er weiter. Oft wartet man 1–3 Monate, bis klar ist, ob der Pflegeheimaufenthalt dauerhaft ist.

Wer bezahlt die Haushaltsauflösung?

Der Bewohner bzw. sein Nachlass. Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt Leistungen übernehmen – fragen Sie beim zuständigen Sozialamt nach.

Wie gehe ich mit Erinnerungsstücken um, wenn der Angehörige dement ist?

Digitalisieren Sie Fotos, Briefe und Dokumente. Fragen Sie Familienangehörige, ob einzelne Gegenstände sentimentalen Wert haben. Im Zweifel aufbewahren statt entsorgen.

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